Für Gleichheit. Gegen Diskriminierung.
Ein Leitfaden für Zivilcourage in Diskussionen – sachlich, faktenbasiert und rund gebaut.
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Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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Unsere Basis: Das Grundgesetz
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bildet das unverhandelbare Fundament unseres Zusammenlebens.
Artikel 1, Absatz 1 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dies gilt für jeden Menschen, unabhängig von Pass, Herkunft oder Aussehen.
Artikel 3 GG (Auszug)
Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung...“
Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Argumente gegen rechtsextreme Narrative
Wie reagiere ich auf typische rechte Aussagen? Hier sind Fakten und Kommunikationsstrategien.
„Meinungsfreiheit! Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“
Die RealitätMeinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie hat Grenzen. Volksverhetzung, Beleidigung oder Aufrufe zu Gewalt sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten.
Grundgesetz-BezugArtikel 5 GG schützt die Meinung, setzt aber in Absatz 2 Grenzen (z.B. Schutz der persönlichen Ehre).
„Die Kriminalität steigt nur wegen der Ausländer / Flüchtlinge.“
Die RealitätKriminalität ist stark von sozialen Faktoren abhängig (Alter, Geschlecht, sozialer Status), nicht von der Herkunft. Vergleicht man sozial gleiche Gruppen, verschwinden die angeblichen Unterschiede.
Grundgesetz-BezugArt. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Pauschale Vorverurteilungen einer ganzen Gruppe verletzen dieses Prinzip.
Der Gender Pay Gap
Ungleichheit zeigt sich nicht nur in offener Diskriminierung, sondern auch in strukturellen Benachteiligungen wie der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.
„Frauen arbeiten einfach öfter in Teilzeit oder wählen schlechter bezahlte Berufe, das ist keine Diskriminierung.“
Die RealitätSelbst wenn man strukturelle Faktoren wie Berufswahl, Teilzeit und Erfahrung herausrechnet (der "bereinigte" Gender Pay Gap), verdienen Frauen in Deutschland für exakt die gleiche Arbeit immer noch systematisch weniger als Männer.
Grundgesetz-BezugArt. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Staat aktiv dazu, auf die Beseitigung bestehender Nachteile zwischen Männern und Frauen hinzuwirken. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Grundrecht.